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1. September 2004
Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten von KierdorfInkasso
Mit Beschluss vom 14. August 2004 hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine für die Zusammenarbeit zwischen Gläubigern und Inkassounternehmen bedeutende Entscheidung getroffen. Danach sind Inkassounternehmen nicht nur zur Rechtsberatung gegenüber ihren Mandanten befugt, sondern dürfen ihre Rechtsauffassung auch im Rahmen rechtlicher Ausführungen gegenüber Dritten kundtun. Eine solche außergerichtliche Rechtsbesorgung kann auch noch während des gerichtlichen Mahnverfahrens stattfinden.
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